KI-Kompetenz und Datenschutzbeauftragte: praktische Rollen

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Zuletzt aktualisiert: — Stand der Rechtslage

Zwei Regelwerke, getrennte Verantwortlichkeiten

KI-Einsatz berührt häufig Datenschutz und die EU-KI-Verordnung. Das macht Datenschutzbeauftragte zu wichtigen fachlichen Ansprechpartnern — aber nicht automatisch zu den operativ Verantwortlichen für sämtliche KI-Maßnahmen.

Der neue Art. 4 KI-VO richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Sie sollen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer in ihrem Auftrag handelnder Personen unterstützen.

Die Vorschrift benennt den Datenschutzbeauftragten nicht als Pflichtverantwortlichen.

Was sich 2026 geändert hat

Die Verordnung (EU) 2026/1744 fasst Art. 4 mit Wirkung ab 27. Juli 2026 neu:

  • Maßnahmen sollen die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen.
  • Vorwissen, Erfahrung, Aus- und Fortbildung sowie Einsatzkontext sind zu berücksichtigen.
  • Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss nicht garantiert werden.
  • Kein bestimmter Kurs, keine Prüfung und kein Zertifikat sind vorgeschrieben.

Wo der DSB sinnvoll beitragen kann

Abhängig von Organisation und Mandat kann der Datenschutzbeauftragte:

  • auf Datenschutzrisiken bestimmter KI-Einsätze hinweisen,
  • bei der Abgrenzung personenbezogener Daten beraten,
  • auf eine mögliche Datenschutz-Folgenabschätzung aufmerksam machen,
  • Schulungsinhalte zu Datenschutzthemen fachlich prüfen,
  • Empfehlungen an die verantwortliche Organisation geben.

Die Entscheidung, wer KI-Governance, Inventar, Rollout und Schulungsorganisation operativ verantwortet, sollte das Unternehmen klar zuweisen. Die unabhängige Beratungs- und Kontrollrolle des DSB darf dabei nicht mit operativer Gesamtverantwortung vermischt werden.

Was eine KI-Schulung für Datenschutzrollen abdecken kann

Für Personen mit Datenschutzaufgaben können besonders relevant sein:

  • typische Datenflüsse bei generativer KI,
  • Umgang mit vertraulichen und personenbezogenen Informationen,
  • Rollen von Anbieter, Betreiber, Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter,
  • Datenschutz-Folgenabschätzung,
  • Transparenz und Betroffenenrechte,
  • Grenzen automatisierter Entscheidungen.

Eine allgemeine Basisschulung kann dafür einen Einstieg bieten. Sie ersetzt keine Prüfung des konkreten Systems.

Praktische Checkliste

  1. KI-Einsatz inventarisieren: Systeme, Zwecke, Daten und Verantwortliche erfassen.
  2. Rollen trennen: Operative Zuständigkeit und unabhängige DSB-Beratung klar halten.
  3. Kompetenzbedarf ableiten: Nutzung, Risiko und Vorwissen je Rolle betrachten.
  4. Maßnahmen kombinieren: Leitlinien, Übungen und Schulungen passend zum Einsatz wählen.
  5. Änderungen prüfen: Neue Systeme und Datenflüsse erneut bewerten.

Häufige Fragen

Ist der Datenschutzbeauftragte für Art. 4 KI-VO verantwortlich?

Art. 4 weist dem Datenschutzbeauftragten keine pauschale Verantwortung zu. Adressaten sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Der DSB kann innerhalb seines gesetzlichen Mandats beraten und kontrollieren.

Muss der DSB selbst eine KI-Schulung absolvieren?

Art. 4 knüpft an die tatsächliche Befassung mit Betrieb und Nutzung von KI-Systemen an. Für Datenschutzbeauftragte mit KI-bezogenen Aufgaben ist rollenbezogene Kompetenz praktisch sinnvoll; eine pauschale Pflicht zu einem bestimmten Kurs folgt daraus nicht.

Ersetzt eine Datenschutzschulung ein KI-Praxistraining?

Nicht automatisch. Datenschutz ist nur ein Teil sicherer KI-Nutzung. Umgekehrt ersetzt ein allgemeines KI-Praxistraining keine individuelle Datenschutzprüfung.

Fazit

Datenschutzbeauftragte können wertvolle Fachpartner für KI-Kompetenzmaßnahmen sein. Verantwortung, Rollen und konkrete Maßnahmen müssen Unternehmen dennoch passend zu ihrem KI-Einsatz organisieren.


Quellen: Verordnung (EU) 2026/1744 (EUR-Lex), insbesondere Art. 1 Nr. 5; Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex); DSGVO, insbesondere Art. 37–39. Stand der Rechtslage: 25. Juli 2026. Keine Rechtsberatung.

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