Art. 4 KI-VO erklärt: Die rechtliche Grundlage der KI-Schulungspflicht
Was regelt Art. 4 der KI-Verordnung?
Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689, besser bekannt als die EU-KI-Verordnung oder AI Act, verpflichtet alle Betreiber und Anbieter von KI-Systemen, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal sicherzustellen. Die Vorschrift gilt seit dem 2. Februar 2025 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Im Wortlaut verlangt Art. 4 Abs. 1 KI-VO:
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Wen betrifft die Pflicht?
Die Schulungspflicht richtet sich an zwei Adressatenkreise:
- Anbieter von KI-Systemen, also Unternehmen, die KI-Produkte entwickeln oder auf den Markt bringen
- Betreiber von KI-Systemen, also Unternehmen, die KI-Tools im beruflichen Kontext einsetzen
In der Praxis bedeutet das: Nahezu jedes Unternehmen, das Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot, KI-gestützte CRM-Systeme oder vergleichbare Anwendungen nutzt, fällt unter die Betreiber-Definition und ist damit schulungspflichtig.
Was bedeutet „KI-Kompetenz"?
Die Verordnung definiert KI-Kompetenz als die Fähigkeit, KI-Systeme informiert einzusetzen und sich der Chancen und Risiken sowie möglicher Schäden bewusst zu sein. Dabei sind zu berücksichtigen:
- Die technischen Kenntnisse und die Erfahrung des jeweiligen Personals
- Der Kontext, in dem KI-Systeme eingesetzt werden
- Die Personengruppen, die von den KI-Systemen betroffen sind
Welche Maßnahmen sind erforderlich?
Art. 4 KI-VO gibt keine exakte Schulungsform vor, verlangt aber aktive Maßnahmen. Die juristische Fachliteratur empfiehlt:
- Dokumentierte Schulungen mit nachweisbarem Abschluss
- Regelmäßige Aktualisierung bei Änderungen der eingesetzten KI-Systeme
- Risikoadäquate Tiefe: je höher das Risiko des KI-Einsatzes, desto umfassender die Schulung
- Revisionssichere Nachweise für Behörden und Innenrevision
Ein reines PDF oder eine E-Mail mit Informationsmaterial reicht nach herrschender Meinung nicht aus.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?
Ein direktes Bußgeld für Verstöße gegen Art. 4 sieht die KI-Verordnung nicht vor — die Vorschrift ist im Bußgeldkatalog des Art. 99 KI-VO nicht aufgeführt. Die realen Risiken liegen woanders: Ab dem 2. August 2026 überwachen nationale Behörden die Einhaltung — in Deutschland ist die Bundesnetzagentur als zentrale Marktüberwachungsbehörde vorgesehen. Zudem verschlechtert das Fehlen dokumentierter Schulungen die Haftungssituation des Unternehmens bei KI-bezogenen Vorfällen erheblich (Stichwort Organisationsverschulden). Und für Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen sind die Pflichten aus Art. 26 KI-VO — darunter der Einsatz kompetenten, geschulten Personals — tatsächlich bußgeldbewehrt: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 4 KI-VO).
Fazit: Handeln Sie jetzt
Die Schulungspflicht nach Art. 4 KI-VO ist keine Empfehlung, sie ist geltendes Recht. Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sollten zeitnah dokumentierte Schulungsmaßnahmen umsetzen, um Aufsichts- und Haftungsrisiken zu minimieren und ihre Compliance-Position zu stärken.
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